Abmahngefahr bei Google Shopping
Bereits am 13. Juni traf das Landgericht Hamburg eine potentiell folgenschwere Entscheidung für Online Shops, die ihre Produkte bei Google Shopping einstellen.
Ein Anbieter für Sonnenschirme und Zubehör hatte seinen Mitbewerber wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrechts verklagt. Dessen dargestelltes Angebot bei Google Shopping würde in der Übersicht die Versandkosten nicht direkt, sondern erst bei Mouse-Over über dem Angebot anzeigen.